Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag verständlich erläutert
Gegen 100 Pantherinnen und Panther kamen am 2. September zur Veranstaltung unter dem Titel «Selbstbestimmung und Loslassen» ins Zentrum Oekolampad. Wer selbst bestimmt, was im Falle von Krankheit und Unfall oder von Urteils-Unfähigkeit geschehen soll, kann gelassener leben. Doch vor allem Männer schieben solche Fragen noch zu oft von sich.
Eine Patientenverfügung hat zwei Funktionen: Sie legt fest, welche medizinischen Massnahmen ergriffen oder – vor allem – unterlassen werden sollen, wenn die betroffene Person sich nicht mehr dazu äussern kann. Und sie benennt jemanden, die/der im Namen der Patientin/des Patienten mit dem medizinischen Personal spricht und bei Bedarf auch im Namen der urteils-unfähigen Person entscheiden kann. Wichtig ist, wie Jikkelien Bohren, Geschäftsleiterin GGG Voluntas, betonte, dass diese Vertretung sich so äussert, wie die Patientin es wollen würde und nicht wie es nach Einschätzung der Vertretung sein sollte.
GGG Voluntas ist auf Wunsch bei der Erstellung und Deponierung einer Patientenverfügung behilflich. Sie hat auch eine Website, die klar und verständlich über das Vorgehen informiert: ggg-voluntas.ch
Jikkelien Bohren wies auch darauf hin, dass das Erstellen einer Patientenverfügung eine gute Gelegenheit ist, sich selbst Gedanken zu machen und mit nahestehenden Menschen darüber zu sprechen, was man im Ernstfall will. «Auch wenn die Verfügung nie zur Anwendung kommt und man urteilsfähig bleibt bis zuletzt, sind solche Gespräche sehr hilfreich», hielt Bohren fest
«Männer sind unsterblich»
Für Professor Martin Siegemund, Chefarzt Intensivstation am Unispital Basel, war es keine Überraschung, dass das Publikum der Veranstaltung mehrheitlich weiblich war. «Männer sind unsterblich», meinte er ironisch; sie schieben die «letzten» Fragen häufig vor sich her.
Dabei ist die Existenz einer Patientenverfügung oder das Wissen von Angehörigen enorm wichtig für den Intensivmediziner. Das Rettungsteam, das einen Menschen bewusstlos von der Strasse aufliest, wird sich noch kaum darum kümmern, sondern versuchen ihn zu stabilisieren und rasch ins Spital zu bringen. Dort aber werden bald Entscheidungen fällig, die möglichst nach dem Willen des Patienten/der Patientin erfolgen sollen. Welche Massnahmen wünscht er oder wünscht er nicht? Welche Art von Lebensqualität hält sie für unabdingbar?
«Wir können unheimlich viel», so Siegemund, «wir können ausser dem Gehirn alle Organe ersetzen. Die Frage ist immer: Ist das sinnvoll und hätte der Patient das gewollt?» Der Arzt tritt auch dafür ein, die Patientenverfügung regelmässig zu überprüfen. «Ihre Vorstellungen sind mit 85 wahrscheinlich ganz anders als mit 75.»
Vollmachten und Vorsorgeauftrag
Einen Vorsorgeauftrag zu schreiben, ist für viele Menschen weniger dringend als die Patientenverfügung. Aber es stellen sich bei Eintreten einer Urteils-Unfähigkeit doch rasch dringende Fragen: Wer zahlt meine Rechnungen? Wer füllt die Steuererklärung aus? Wer sorgt für angemessenes Wohnen? Solche Fragen können relativ unkompliziert durch Vollmachten geregelt werden, die man an wichtigen Orten wie Bank oder Post hinterlegt, damit eine Vertrauensperson in meinem Namen handeln kann, erklärte Patrick Fassbind, Leiter der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt KESB.
«Je mehr Vermögen Sie haben, je komplexer Ihre Vermögensverhältnisse sind, je höher Ihre Ansprüche an eine detaillierte Regelung sind – desto mehr macht es Sinn, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen», sagte Fassbind. Wichtig ist hier, wie bei der Patientenverfügung, eine Person zu haben, der man voll vertraut, seine Angelegenheiten im eigenen Sinn zu regeln. Möglich sei, diese Aufgabe einem Treuhandbüro oder einem Anwalt zu übertragen, allerdings mit erheblichen Kosten.
Werden die finanziellen und administrativen Angelegenheiten einer Person nicht mehr geregelt, so kommt die KESB zum Zug. Diese prüft, ob eine Beistandschaft errichtet werden soll. Häufig sind es Familienangehörige oder Bekannte, die eine Beistandschaft übernehmen, es gibt aber auch Freiwillige, die ein solches Amt übernehmen (vgl. Beitrag in der Pantherpost 2/24).
Ebenso wie GGG Voluntas hat die KESB eine klar aufgebaute Website mit vielen Informationen und bietet bei Bedarf auch Beratung an: www.bs.ch/wsu/kindes-und-erwachsenenschutzbehoerde
Heinz Weber / Foto: Urs von Arx
Bildlegende: Martin Siegemund, Chefarzt Intensivstation Unispital Basel (rechts):
«Ihre Vorstellungen sind mit 85 wahrscheinlich ganz anders als mit 75»