Pflegende Angehörige: Für Fairness und Qualität

Die Monatsversammlung der Grauen Panther Nordwestschweiz vom 1. Juni 2026 widmete sich dem Thema «Pflegende Angehörige». Sie übernehmen einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in der Schweiz. 

Seit einem Bundesgerichtsurteil von 2019 zur Finanzierung der Pflege durch Angehörige werden immer mehr pflegende Angehörige durch Spitex-Organisationen angestellt. Die Leistungen können über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden, die Restkosten übernehmen die Gemeinden resp. der Kanton. Etliche private Spitex-Organisationen haben das als Geschäftsmodell entdeckt, was zu steigenden Kosten geführt hat. Zur Diskussion stehen Regulierungen, um Kosten und Qualität in den Griff zu bekommen. Caritas beider Basel, Spitex-Verband Baselland und Spitex-Verband Basel-Stadt haben im Rahmen einer Kooperation ein Non-Profit-Angebot für die Anstellung von pflegenden Angehörigen entwickelt, das an der Monatsversammlung zur Diskussion gestellt wurde. Vorbereitung und Moderation lagen bei Regula Meschberger und Ursina Baumgartner.

Zunächst erläutert Patricia Brusadelli, Teamleitung Pflegende Angehörige Caritas beider Basel, das Modell der Anstellung von pflegenden Angehörigen. Nach einer pflegerischen Bedarfsabklärung durch eine diplomierte Pflegefachperson wird ein Pflegeplan erstellt. Pflegende Angehörige können nur die Grundpflege übernehmen, nicht die Behandlungspflege. Im Anstellungsvertrag ist die Pflicht zur Weiterbildung eingeschlossen. Die Pflegenden erhalten einen Stundenlohn von 35.50 CHF und Einzahlungen in Sozialversicherungen. Im Kooperationsmodell übernimmt die Caritas die Anstellung von pflegenden Angehörigen, während Spitex für komplexe pflegerische und medizinische Leistungen zuständig bleibt.

Claudia Aufdereggen, Geschäftsleiterin Spitex Regio Liestal, berichtet über Erfahrungen aus Spitex-Sicht und nimmt eine politische Einschätzung vor. Spitex Regio Liestal war lange skeptisch in der Frage der Anstellung von pflegenden Angehörigen. Dem neuen Kooperationsmodell mit Caritas beider Basel haben sie zugestimmt, weil Angehörige fair entschädigt werden, die Pflegequalität durch die fachliche Begleitung gesichert ist und die Kosten für Kanton und Gemeinden gesenkt werden. Das Modell wird von den beteiligten Organisationen als gemeinnützige Alternative zu gewinnorientierten Anbietern im Bereich der Angehörigenpflege verstanden.

Nach dem Bundesgerichtsentscheid von 2019 hat es auf Bundesebene etliche politische Vorstösse gegeben, die einen erheblicher Regulierungsbedarf monieren. Der Bundesrat sieht keinen grundsätzlichen Anpassungsbedarf auf Gesetzesebene, gibt aber Empfehlungen an die Akteure ab, z. B. Anpasssung der Restfinanzierung auf Gemeindeebene sowie Revision der Betriebsbewilligungen auf kantonaler Ebene. Der Kanton Basel-Landschaft hat per 01.01.2026 reagiert: die Restkosten wurden angepasst, es gibt für die Abrechnungen der Leistungen für pflegende Angehörige eine Meldepflicht (mehr Transparenz!), und es wurden Qualitätsvorgaben formuliert. 

Barbara Fischer, Juristin und Expertin beim Schweizerischen Seniorenrat (SSR) weist auf ein Positionspapierdes SSR zu pflegenden Angehörigen hin. Dem SSR ist u. a. wichtig, dass im Rahmen der professionellen Begleitung auf die Persönlichkeitsrechte der Klient:innen geachtet wird und die Beziehungen zwischen Pflegenden und Klient:innen beobachtet werden. 

Das Publikum stellt eine Reihe von Fragen zu diesem sehr aktuellen Thema:

  • Warum ist Caritas in dieses Geschäftsfeld eingestiegen? Domenico Sposato, Geschäftsführer Caritas beider Basel antwortet dazu: Caritas war mit dem Problem konfrontiert, dass etliche Personen mit geringem Einkommen wegen der Pflege von Angehörigen ihr Arbeitspensum reduzieren mussten. 
  • Können Personen mit einer pflegerischen Ausbildung, die ihre Angehörigen pflegen, Leistungen in der Behandlungspflege abrechnen? Ja. 
  • Welche Versicherung ist für den Fall zuständig, dass jemand «falsch» gepflegt wird? Das ist eine Frage der Haftpflichtversicherung der Organisation, bei der die pflegenden Angehörigen angestellt sind. 
  • Wie sind die nicht-gemeinnützigen privaten Spitex-Anbieter einzuschätzen? Man muss die privaten Spitex-Organisationen – insbesondere hinsichtlich Qualität – differenziert beurteilen; grundsätzlich stimmt die Qualität. Die Kantone haben die Möglichkeit, die Qualität der Organisationen über die Betriebsbewilligung zu steuern. Politik und Gesellschaft wollten, dass es im Gesundheitswesen private und staatliche Anbieter gibt. 
  • Zur Frage der Regulierung im Gesundheitswesen eine Bemerkung aus dem Publikum: Die Stimme der Älteren wird bei der Regulierung des Systems der pflegenden Angehörigen zu wenig gehört. Wenn wir die Diskussion der Politik überlassen, wird nur aufgrund von finanziellen Erwägungen entschieden. 
  • Eine weitere Meinung: Die neue Praxis der Anstellung von pflegenden Angehörigen sollte evaluiert werden – wie bei anderen Neuerungen im System des Gesundheitswesens. 
  • Was heisst «Angehörige» resp. «Angehöriger»? Man kann auch als Freund resp. als Freundin die Rolle von pflegenden Angehörigen übernehmen, es muss aber ein langjähriges Vertrauensverhältnis bestehen.

Elke Tomforde

Bildlegende: 
Claudia Aufdereggen (links), Geschäftsleiterin Spitex Regio Liestal,
Patricia Brusadelli (rechts), Teamleitung Pflegende Angehörige bei Caritas beider Basel.

Fotos: Heinz Weber

Link zum Positionspapier des Schweizerischen Seniorenrats (SSR):

https://ssr-csa.ch/wp-content/uploads/260124_Posititonspapier_erga_nzt_geschwa_rzt-3.pdf