Mindestlohn ausser Kraft setzen – auf keinen Fall!

In den letzten Jahren haben einige Kantone einen Mindestlohn eingeführt, so auch Basel-Stadt. Der Mindestlohn soll die Einkommenssituation von Tieflohn-Beziehenden verbessern und ist damit ein wichtiges soziales Anliegen. 
Der Schweizerische Arbeitgeberverband sieht das anders. Er ist der Meinung, dass Mindestlöhne nichts zur Armutsbekämpfung beitragen, weil die meisten Armutsbetroffenen keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Das ist nachweislich falsch. In der Schweiz sind rund 340’000 Personen trotz Erwerbsarbeit von Armut betroffen. Ihr Lohn reicht schlicht nicht zum Leben. Der Arbeitgeberchef nun ist der Meinung, dass da die Sozialhilfe einspringen muss, weil der existenzsichernde Lohn nicht Aufgabe der Arbeitgebenden sein könne. 
Das ist unglaublich. Es bedeutet, dass die Steuerzahlenden für die Existenzsicherung der Menschen aufkommen müssen, weil sie keinen anständigen Lohn für ihre Arbeit erhalten. 
Auch im Bundeshaus sind Bestrebungen im Gang, den Mindestlohn, der übrigens demokratisch in einer Volksabstimmung beschlossen worden ist, auszuhebeln. Gesamtarbeitsverträge sollen vor dem Mindestlohn Vorrang haben. Traurig genug ist, dass es tatsächlich Gesamtarbeitsverträge gibt, die einen sehr tiefen Lohn beinhalten, einen Lohn, der tiefer ist als der kantonale Mindestlohn. Das ist an sich ein Skandal. Dass damit der Mindestlohn ausgehebelt werden soll, ist absolut unhaltbar. 
Ein Lohn, der nicht zum Leben reicht, hat auch Auswirkungen auf die finanzielle Situation im Alter. Keine volle AHV Rente und – falls überhaupt – eine Minimalrente aus der Pensionskasse. 
Es ist zu hoffen, dass unsere Parlamentarier:innen sich nicht auf solche Spiele einlassen und dem von der nationalrätlichen Kommission «Wirtschaft und Abgaben» beschlossenen Antrag eine klare Abfuhr erteilen. 
Es ist eine schreiende Ungerechtigkeit, dass Menschen trotz voller Erwerbstätigkeit keinen existenzsichernden Lohn erhalten. 

Präsidium Graue Panther

Gruppe «Altern mit wenig Geld»