Ein Meilenstein in der Alterspolitik

Das eidgenössische Parlament hat letzte Woche beschlossen, dass das betreute Wohnen und die Betreuung zu Hause durch die Ergänzungsleistung finanziert werden.

An diesem Ergebnis eines jahrelangen Prozesses hat auch der Schweizerische Seniorenrat (SSR) mitgewirkt. Als Beratungsorgan des Bundesrates in Altersfragen vertritt der SSR die rund 1.8 Millionen Menschen im AHV-Alter gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Menschen, die Ergänzungsleistungen beziehen, sollen nun eine Pauschale für ihre Betreuung beantragen können. Dieser Entscheid ist auch dem Einsatz von zwei BL-Politikerinnen in den vorberatenden Kommissionen zu verdanken: der BinningerNationalrätin Samira Marti (SP) und der Ständerätin Maya Graf (Grüne).

Für die Umsetzung ist jetzt der Kanton am Zug. Er kann den Leistungskatalog erweitern. Neben Hilfe im Haushalt, Mahlzeiten- und Fahrdienste sollten ausserdem Massnahmen bei sozialer Isolation, Immobilität und psychischen Krisen unterstützt werden. Ziele sind die Selbstbestimmung der Betroffenen und die Vermeidung von unnötigen Heimeintritten. Letzteres kann nicht nur für EL-Beziehende, sondern auch für Kanton und Gemeinden eine grosse finanzielle Entlastung bedeuten.

Marc Joset
Vorstand Graue Panther NWCH / Präsident Seniorenrat Baselland /

Mitglied Schweizerischer Seniorenrat

Der vollständige Gesetzestext ist auf www.parlament.ch abrufbar.