Ja zur E-ID, Nein zur Abschaffung des Eigenmietwertes

Abstimmungsempfehlung der Grauen Panther Nordwestschweiz zu den eidgenössischen Vorlagen vom 28. September 2025

Am 28. September stimmen wir über die Einführung der E-ID (elektronische Identität) und die Vorlage zu Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften ab.

Das E-ID Gesetz

Im März 2021 wurde eine erste Vorlage für die Einführung einer E-ID abgelehnt. Der Grund war, dass private Anbieterinnen die E-ID herausgeben sollten. Mit der neuen Vorlage liegt die Verantwortung nun beim Bund. Der Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit werden nun gewährleistet, weil der Bund die E-ID herausgibt.

Die E-ID ermöglicht einen einfachen Zugang zu Verwaltungsangelegenheiten und reduziert das persönliche Erscheinen bei öffentlichen Diensten. Vor jeder Abfrage sehen die Nutzer:innen, welche Daten verlangt werden und können zustimmen oder ablehnen. Damit bleibt die Kontrolle über die persönlichen Daten jederzeit in den eigenen Händen.

Es besteht keine Pflicht zur Verwendung der E-ID. Für die Grauen Panther ist es zwingend, dass es für Seniorinnen und Senioren weiterhin möglich ist, ohne E-ID amtliche Dienstleistungen zu benutzen. Es gibt sicher auch kritische Aspekte in der künftigen Nutzung der E-ID. So ist es z.B. nicht ausgeschlossen, dass Private das Vorweisen einer E-ID verlangen werden. Die Folgen eines Neins sind allerdings kaum abzuschätzen. Die SVP hat die Nein Parole beschlossen, das Referendum wurde von unter anderem von «Massvoll» ergriffen!

Auch aus politischen Gründen empfiehlt der Vorstand der Grauen Panther ein Ja zur Vorlage.

Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

In der zweiten Vorlage stimmen wir über einen Systemwechsel bei den Liegenschaftssteuern ab. Von einem Wechsel profitieren in erster Linie die reichsten Immobilienbesitzer:innen, die ihre Häuser renoviert haben und auf keine Hypotheken angewiesen sind. Die Mieter:innen müssten im Gegenzug mit Steuererhöhungen rechnen. Dies, obschon sie steuerlich bereits benachteiligt sind, weil sie ihre Wohnkosten nicht von den Steuern abziehen können. Zudem hätten Bund und Kantone mit Mindereinnahmen zu rechnen; beim derzeitigen Hypothekarzinsniveau wird mit 1.8 Mia gerechnet.

Nicht alle Wohneigentümer:innen profitieren gleich stark von der geplanten Abschaffung des sogenannten Eigenmietwerts. Insbesondere Reiche ziehen den grössten Nutzen aus der Vorlage. Dafür gibt es drei Hauptgründe:

  • Wer in einem grossen, teuren Haus an bester Lage wohnt, kann mit deutlich höheren Steuererleichterungen rechnen als jemand in einer bescheideneren Eigentumswohnung.
  • In Zukunft können weder Hypothekarzinsen noch notwendige Renovationskosten von den Steuern abgezogen werden. Davon profitieren besonders jene, die ihr Haus bereits abbezahlt und saniert haben – oft sind das die wohlhabenderen Haushalte.
  • Für Menschen mit hohem Einkommen fällt der Eigenmietwert steuerlich stärker ins Gewicht. Aufgrund der Steuerprogression – also dem Prinzip, dass höhere Einkommen prozentual stärker besteuert werden – bringt ihnen die Abschaffung deutlich mehr Entlastung als Haushalten mit geringem Einkommen.

Die Steuerreform rund um den Eigenmietwert entlastet nicht alle gleich – es profitieren insbesondere jene, die bereits viel besitzen. Für den Vorstand der Grauen Panther ist dieser Aspekt relevant: Wir sind uns bewusst, dass auch ältere Menschen mit Wohnbesitz und abbezahlter Hypothek von der Abschaffung des Eigenmietwertes profitieren würden.

Der Hauseigentümerverband (HEV) finanziert die Ja-Kampagne mit 7 Millionen Franken! Das zeigt, welche Interessen in dieser Vorlage vertreten werden. Der alternative Hauseigentümerverband Casafair hat die Nein-Parole beschlossen. Für Casafair wiegen die kurzfristigen Vorteile für Wohneigentümer* innen die langfristigen Nachteile für die gesamte Bevölkerung nicht auf.

Daher plädiert der Vorstand der Grauen Panther klar für ein Nein zu dieser Vorlage.